Neue Förderdarlehen zur Schaffung selbstgenutzten Wohnraumes in Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein bietet seit dem 01.01.2007 neue und verbesserte Konditionen für Darlehen zur Schaffung selbstgenutzten Wohnraumes. Abgewickelt werden die Darlehen über die Investitionsbank Schleswig -Holsten.
Die Einkommensgrenzen liegen für die 4 -köpfige Familie nun bei 32.640 € . In Präferenzgemeinden wie z.B. Bad Oldesloe oder Lübeck liegen sie etwas höher bei 38.080 €. Gefördert wird der Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Die Gesamtkostengrenzen liegen nun bei 190.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. 178.000 € für eine Doppelhaushälfte. Diese Gesamtkostengrenzen können in bestimmten Regionen um 15 % (Regionalstufe II) oder sogar um 25 % (Regionalstufe III) überschritten werden. Außerdem gibt es Sonderregelungen für kinderreiche Familien bzw. für schwerbehinderte Personen. Hier finden Sie ein Merkblatt über die genauen Förderrichtlinien.
Die Darlehenshöhe beträgt 36.000 € und in Präferenzgemeinden (Ballungsräumen) zwischen 56.000 und 70.000 €.
Die Konditionen sind besonders interessant:
Nominalzinssatz: 1,5 % (inkl. 0,5 % Verwaltungskosten
Tilgungssatz zzgl. ersparter Zinsen: 1,0 %
Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 %
Festschreibung: 10 bzw. 20 Jahre
Effektiver Jahreszins p.a. für die 1,63 %
erste Zinsbindung nach PAngV
Der Nominalzinssatz wird nach Ablauf von 10 Jahren um einen Prozentpunkt erhöht.
Kombinieren kann man dieses Darlehen z. B. mit einem neuen Produkt der I-Bank, dem IB.ImmoKonstant 24. Mit diesem kann man ein Darlehn in Höhe von bis zu 40 % der Gesamtkosten für 24 Jahre festschreiben. Der Vorteil ist, dass man über die gesamte Laufzeit kein Zinsänderungsrisiko hat und immer die gleichen Zahlungsraten. Die aktuelle Konditionen finden Sie auf der Internetseite der I-Bank oder erfahren Sie von Ihrem Berater. Anträge finden Sie hier.