Über die Bedeutung der Vertragsgrundlage Baubeschreibung
Heute schreibt Herbert Walker in “Bauen – aber richtig” über die Bedeutung der Vertragsgrundlage Baubeschreibung.
Wichtig ist, das der Vertragsgegenstand inhaltlich eindeutig in dieser Vertragsgrundlage definiert wird. Es muss eindeutig klar sein, was Sie in welchem Leistungsumfang erhalten.
Denn letztendlich gilt: Sie bekommen nur das, was eindeutig in der Baubeschreibung steht. Bei unklaren Formulierungen wirde es leicht Streit geben bzw. Sie sind dem Wohlwollen des Bauträgers ausgeliefert. Im schlimmsten Fall wird eine minderwertige Qualität eingebaut bzw. Sie müssen mit erheblichen Mehrpreisen für die von Ihnen gewünschte Ausführung rechnen.
In der Praxis werden nur allzugerne die Baubeschreibungen möglichst allgemein gehalten und später dann zum Nachteil des Kunden ausgelegt.
Wir können uns den Ausführungen von Herbert Walker nur vollinhaltlich anschließen.