Reform der Landesbauordnung: Weniger Vorschriften und schnellere Verfahren, aber keine Deregulierung um jeden Preis


KIEL. Das Bauen in Schleswig-Holstein soll weiter vereinfacht werden. Weniger Vorschriften und schnellere Verfahren sieht deshalb der Gesetzentwurf der Landesregierung für eine neue Landesbauordnung vor. Innenminister Ralf Stegner sprach am Dienstag (20. März) in Kiel von einem notwendigen Beitrag zur Entbürokratisierung. “Wir setzen damit eine gute Tradition fort”, sagte der Minister. Seit Mitte der neunziger Jahre sei das Bauen mit Augenmaß und Sachverstand kontinuierlich dereguliert worden.

Kommunen und Fachverbände können in den nächsten Wochen zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung nehmen. Die Novelle zur Landesbauordnung, die Teil der Verwaltungsreform ist, berücksichtigt weitgehend die Empfehlungen einer unabhängigen Sachverständigenkommission, die die Bauvorschriften auf ihre Notwendigkeit hin geprüft hat.

Für unsere Bauherren dürften vor allem die folgenden Neuregelungen interessant sein:

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Bauen ohne Genehmigung

Neu ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Danach ist eine Baugenehmigung beispielsweise nicht mehr erforderlich, wenn die Gebäude mit dem höchst gelegenen Aufenthaltsraum nicht höher als sieben Meter sind. Außerdem sind frei stehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude erfasst. Eine der Voraussetzungen im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist, dass die Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes einer Gemeinde liegen und nicht gegen dessen Festsetzungen verstoßen.

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren muss der Bauherr lediglich der Gemeinde mitteilen, dass er bauen will. Widerspricht die Gemeinde den eingereichten Bauvorlagen nicht innerhalb eines Monats, kann der Bauherr mit dem Vorhaben beginnen, wenn keine Abweichungen oder Ausnahmen oder Befreiungen nach Planungsrecht erforderlich sind. Die Gemeinde kann in diesem Verfahren das Vorhaben in ein Baugenehmigungsverfahren überleiten oder die vorläufige Untersagung beantragen.

Künftig mehr Vorhaben verfahrensfrei – Der Bauherr darf sofort loslegen

Die neue Landesbauordnung sieht vor, dass künftig mehr Vorhaben verfahrensfrei gestellt werden. “Verfahrensfrei” heißt, dass ein Bauherr bei bestimmten Vorhaben direkt loslegen kann, er braucht weder eine Genehmigung noch muss er sein Vorhaben vorher bei der Gemeinde anzeigen. Allerdings kann er nicht Bauen wie er möchte, sondern muss die einschlägigen Vorschriften wie etwa örtliche Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutzbestimmungen beachten.

Zu den Vorhaben, die verfahrensfrei gestellt sind, gehören zum Beispiel ebenerdige Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, Aufzüge, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf Dächern und an Außenwänden. Keiner Baugenehmigung bedürfen beispielsweise auch landwirtschaftliche Silos und Kompostanlagen, Hinweisschilder an Ortseinfahrten, Werbetafeln bis zehn Meter Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten oder der Einbau von Fenstern und Türen.

Pressetext: Innenministerium S-H

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