Bauvertrag
Im Weblog von Herbert Walker habe ich ein sehr interessantes und richtiges Posting zum Thema Bauvertrag gelesen.
Die folgende Kernaussage kann ich nur unterstreichen:
“Einen Vertrag kann man nur schließen, wenn feststeht, wie das Haus in Grundriß und Ansichten aussehen soll, wenn alle Leistungsmerkmale bis auf geringfügige Bemusterungen eindeutig beschrieben sind und wenn der Vertrag ausgewogen ist.”
Ich bin immer wieder erstaunt, wie wie teilweise leichtsinnig offensichtlich sich Bauwillige zur Unterschrift unter Bauverträge drängen lassen, ohne das der komplette Leistungsumfang wirklich feststeht.
Ein Beispiel:
Vor kurzem schloß ich einen Bauvertrag mit einem jungen Mann obwohl ich angeblich deutlich teurer war als der Vergleichsanbieter. Er hatte aber einfach das gerößere Vertrauen zu mir. Im Anschluß bat ich darum das Vergleichsangebot lesen zu dürfen und war schockiert. In keiner Weise war konkret die Leistung festgelegt, die der Kunde erhalten würde und die Baubeschreibung war ein unverbindlich gefasster Standardtext.
Mit solchen Angeboten kann man natürlich immer billiger sein. Allerdings glaube ich nicht , daß die Bauherrschaft im Laufe der Bauausführung damit glücklich wird.
Darum: Zu einem detaillierten Angebot, daß sämtliche Einzelleistungen genau und übersichtlich aufführt, gehört auch immer eine auf das individuelle Bauvorhaben abgestimmte Baubeschreibung. Erst wenn der konkrete Leistungsumfang feststeht, kann guten Gewissens ein Werkvertrag abgeschlossen werden.