Reform der Landesbauordnung in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat am Dienstag die Reform der Landesbauordnung beschlossen. Seit März wurden Komunen und Verbände gehört, nun beginnt der nächste gesetzgeberische Schritt. Bauen soll einfacher und preiswerter werden. Rechtliche Regelungen sollen vereinfacht werden.
Herzstück der Reform ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Gebäude bis 7 m Höhe bedürfen keine Baugenehmigung mehr. Hier hat die Baubehörde lediglich eine vierwöchige Widerspruchsfrist.
Es soll mehr verfahrensfreie Bauvorhaben geben, die weder angezeigt werden müssen, noch einer Genehmigung bedürfen wie z.B. ebenerdige Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, Aufzüge, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf Dächern und an Außenwänden. Auch im landwirtschaftlichen Bereich gibt es einige Erleichterungen.


