Neue Förderrichtlinien der WK-Hamburg


Zum 1.4.08 sind die Förderrichtlinien der WK-Hamburg leicht überarbeitet worden.

1. Es sind die Einkommensgrenzen leicht erhöht worden.

2. Die Direktförderung durch Zuschüsse bei energiesparenden Neubauten (KfW-40 Standard) erfolgt nun auch bei Ersterwerbern von Wohnungen und Häusern.

3. Für das FamilienStartDarlehen sind ab sofort nur noch die gesetzlichen baulichen Mindeststandards erforderlich.

4. Anlalog zum KfW-Wohnungseigentumsprogramm wurde auch die mögliche Zinsbindung des WK-Ergänzungsdarlehens auf nun 15 Jahre verlängert.

5. Es wurde ein neues Förderprodukt “Wärmeschutz im Gebäudebestand” geschaffen.

Rundschreiben WK-Hamburg 01.04.08

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