Neue Förderrichtlinien der WK-Hamburg
Zum 1.4.08 sind die Förderrichtlinien der WK-Hamburg leicht überarbeitet worden.
1. Es sind die Einkommensgrenzen leicht erhöht worden.
2. Die Direktförderung durch Zuschüsse bei energiesparenden Neubauten (KfW-40 Standard) erfolgt nun auch bei Ersterwerbern von Wohnungen und Häusern.
3. Für das FamilienStartDarlehen sind ab sofort nur noch die gesetzlichen baulichen Mindeststandards erforderlich.
4. Anlalog zum KfW-Wohnungseigentumsprogramm wurde auch die mögliche Zinsbindung des WK-Ergänzungsdarlehens auf nun 15 Jahre verlängert.
5. Es wurde ein neues Förderprodukt “Wärmeschutz im Gebäudebestand” geschaffen.
Rundschreiben WK-Hamburg 01.04.08
Tags: Förderung, KfW-40, WK-Hamburg